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ZEIT+ ... Arbeitszeit neu, Arbeitszeitgestaltung, Mehrarbeit,
Schwerarbeitsverordnung, Personalplanung
ZEIT+letter ... Dez. 2007 .
Arbeitszeitpaket neu
Linz, Dez. 2007
Die Novelle zum
Arbeitszeitgesetz schafft Spielräume, die über
Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder
Einzelvereinbarung genutzt werden können.
Teilweise sind diese Spielräume an Bedingungen
wie z.B. eine arbeitsmedizinische
Unbedenklichkeit geknüpft.
Auch der Zuschlag für Mehrarbeit lässt sich
durch eine vorausschauende Arbeitszeiteinteilung
gestalten.
Unternehmen sollten sich daher bereits im
Vorfeld auf die Änderungen zum 1.1.2008
vorbereiten.
Aus
allgemeinen Informationsmedien haben wir zum
Thema
Arbeitszeitpaket Neu ein paar
Punkte zusammengefasst.
Ihr ZEIT+ Team
info@mbi.at
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MBI Niederwimmer GmbH
Hamerlingstr. 42
A-4020 Linz
Tel +43(0)732
779541
Fax +43(0)732 779541-70 |
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Topthema Arbeitszeitpaket Neu
- Flexiblere Arbeitszeitgestaltung
- Sonderüberstunden
- Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
- Arbeitszeitaufzeichnungen/Strengere
Verwaltungsstrafen
Flexiblere
Arbeitszeitgestaltung
- Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV
- Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden bei
Einarbeiten
in Verbindung mit Feiertagen
- Viertagewoche – 10 Stunden Normalarbeitszeit,
12 Stunden Höchstarbeitszeit
- Tägliche Normalarbeitszeit 12 Stunden bei
Schichtarbeit mit KV
- Rahmenöffnung für Sonderüberstunden
Mehrarbeit
- Ausmaß und Lage der Teilzeitarbeit sind zu
vereinbaren!
- Grenzen der NAZ und Gesamtarbeitszeit von
Vollzeit-DN
gelten auch für Teilzeit-DN!
- Mehrarbeit= Arbeitsleistung, die über die
vereinbarte NAZ hinausgeht,
aber noch nicht Überstundenarbeit ist
- Mehrarbeitsleistung nur bei vertraglicher
Grundverpflichtung!
Tipps zur Mehrarbeit
- Vorsicht: der KV kann alles
(Zuschlag, Dreimonatszeitraum)
in beide Richtungen ändern
- Sind Schwankungen vorhersehbar, sollte eine
ungleichmäßige Arbeitszeitverteilung
vereinbart werden oder der Konsum durch
Zeitausgleich.
- Mehrstunden aus 2007 jetzt noch verbrauchen
oder auszahlen
Änderungen in ZEIT+
Es ist darauf Rücksicht
zu nehmen, was in einzelnen Kollektivverträgen
und Vereinbarungen vorgesehen ist/wird.
Beispiel: Fällt bei
ausbezahlten Teilzeitstunden generell der 25%
Zuschlag an,
ist es vermutlich sinnvoll, die Lohnart im Lohn
entsprechend anzupassen.
Denken Sie daran ev. Änderungen immer
datumsbezogen durchzuführen.
Falls die Lohnart Mehrarbeit in ZEIT+ bereits
bisher erzeugt wurde, ist dafür
keine Anpassung (in ZEIT+) mehr notwendig.
Notwendige Anpassungen (z.B.
3-Monatsdurchrechnung Mehrarbeit, etc.)
können bereits im aktuellen Standard von ZEIT+
abgebildet werden, sind aber firmenspezifisch
verschieden und müssen daher auch an Ihre
Bedürfnisse angepasst parametriert werden.
Falls Sie dazu Unterstützung
benötigen, helfen wir Ihnen gerne.
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Schwerarbeitsverordnung
Wie bereits im September angekündigt
liefern wir zum Jahreswechsel die ZEIT+
Standardlösung für „Mitarbeiter im Schicht- und
Wechseldienst“. |
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Aufgrund der regen Nachfrage,
haben wir ZEIT+.Net wesentlich erweitert
und stellen eine neue Produktbroschüre zur
Verfügung.
Wenn Sie mehr über die Anwendung erfahren
wollen, rufen Sie die
Simulation auf.
Bitte bedenken: Die echte Anwendung kann
wesentlich mehr.
Mitarbeiterportal
Managerinformation
Personalplanung
Workflow
Mit ZEIT+.Net
landen die notwendigen Informationen und
Arbeitsabläufe dort, wo sie eigentlich
hingehören: Direkt am Arbeitsplatz der
Mitarbeiter und Manager.
ZEIT+ wird
dabei vollständig über das Internet/Intranet
bedient.
Auf jedem beliebigen Desktop und wenn gewünscht
von jedem Ort der Welt.
Und das ohne Installation irgendwelcher
Java-Clients auf dem Arbeits-PC.
Ein Browser genügt !
Alle Einstellungen liegen zentral in ZEIT+ auf
Ihrer AS/400 (IBM System i).
Ob Sie ZEIT+.Net als Informationsplattform
einsetzen, Buchungen erfassen, ändern und
stempeln, Personal planen, oder auch den
Workflow mit integrierter Mail-Information
verwenden, liegt an Ihnen.
Durch Verlinkung von beliebigen HTML-Seiten und
anderen Dokumenten können Sie ZEIT+.Net in Ihr
Portal integrieren, oder ZEIT+.Net als Portal
einsetzen. So ist es ganz einfach Ihren
Essensplan anzuzeigen und sofort die Bestellung
abzusetzen.
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Rechtshinweis:
Diese E-Mail wurde unter Einhaltung der Bestimmungen des § 107 TKG gesendet.
Der Inhalt dieser E-Mail ist ausschließlich für unsere Kunden und Interessenten
bestimmt.
Wenn Sie nicht der vorgesehene Empfänger dieser E-Mail sind oder wenn
Sie keine Zusendungen mehr wünschen, dann
informieren Sie uns bitte.
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