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ZEIT+letter ... Dez. 2007 . Arbeitszeitpaket neu

Linz, Dez. 2007   Die Novelle zum Arbeitszeitgesetz schafft Spielräume, die über Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung genutzt werden können.

Teilweise sind diese Spielräume an Bedingungen wie z.B. eine arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit geknüpft.
Auch der Zuschlag für Mehrarbeit lässt sich durch eine vorausschauende Arbeitszeiteinteilung gestalten.

Unternehmen sollten sich daher bereits im Vorfeld auf die Änderungen zum 1.1.2008 vorbereiten.

Aus allgemeinen Informationsmedien haben wir zum Thema
Arbeitszeitpaket Neu ein paar Punkte zusammengefasst.

Ihr ZEIT+ Team
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MBI ... Zeiterfassung Zutritt und Betriebsdaten

MBI Niederwimmer GmbH
Hamerlingstr. 42
A-4020 Linz

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Topthema Arbeitszeitpaket Neu

- Flexiblere Arbeitszeitgestaltung
- Sonderüberstunden
- Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
- Arbeitszeitaufzeichnungen/Strengere Verwaltungsstrafen

Flexiblere Arbeitszeitgestaltung

- Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV
- Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden bei Einarbeiten
   in Verbindung mit Feiertagen
- Viertagewoche – 10 Stunden Normalarbeitszeit, 12 Stunden Höchstarbeitszeit
- Tägliche Normalarbeitszeit 12 Stunden bei Schichtarbeit mit KV
- Rahmenöffnung für Sonderüberstunden

Mehrarbeit

- Ausmaß und Lage der Teilzeitarbeit sind zu vereinbaren!
- Grenzen der NAZ und Gesamtarbeitszeit von Vollzeit-DN
   gelten auch für Teilzeit-DN!
- Mehrarbeit= Arbeitsleistung, die über die vereinbarte NAZ hinausgeht,
  aber noch nicht Überstundenarbeit ist
- Mehrarbeitsleistung nur bei vertraglicher Grundverpflichtung!

Tipps zur Mehrarbeit

- Vorsicht: der KV kann alles (Zuschlag, Dreimonatszeitraum)
   in beide Richtungen ändern
- Sind Schwankungen vorhersehbar, sollte eine ungleichmäßige
   Arbeitszeitverteilung
  vereinbart werden oder der Konsum durch Zeitausgleich.
- Mehrstunden aus 2007 jetzt noch verbrauchen oder auszahlen

Änderungen in ZEIT+

Es ist darauf Rücksicht zu nehmen, was in einzelnen Kollektivverträgen
und Vereinbarungen vorgesehen ist/wird.

Beispiel: Fällt bei ausbezahlten Teilzeitstunden generell der 25% Zuschlag an,
ist es vermutlich sinnvoll, die Lohnart im Lohn entsprechend anzupassen.
Denken Sie daran ev. Änderungen immer datumsbezogen durchzuführen.
Falls die Lohnart Mehrarbeit in ZEIT+ bereits bisher erzeugt wurde, ist dafür
keine Anpassung (in ZEIT+) mehr notwendig.

Notwendige Anpassungen (z.B. 3-Monatsdurchrechnung Mehrarbeit, etc.) können bereits im aktuellen Standard von ZEIT+ abgebildet werden, sind aber firmenspezifisch verschieden und müssen daher auch an Ihre Bedürfnisse angepasst parametriert werden.

Falls Sie dazu Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

Schwerarbeitsverordnung

Wie bereits im September angekündigt liefern wir zum Jahreswechsel die ZEIT+ Standardlösung für „Mitarbeiter im Schicht- und Wechseldienst“.

Schwerarbeitsverordnung

ZEIT+.Net Personalplanung ZEIT+.Net jetzt auch mit Personalplanung

Aufgrund der regen Nachfrage, haben wir ZEIT+.Net wesentlich erweitert
und stellen eine neue Produktbroschüre zur Verfügung.

Mitarbeiterportal Managerinformation Personalplanung WorkflowMitarbeiterportal
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Mit ZEIT+.Net landen die notwendigen Informationen und Arbeitsabläufe dort, wo sie eigentlich hingehören: Direkt am Arbeitsplatz der Mitarbeiter und Manager.

ZEIT+ wird dabei vollständig über das Internet/Intranet bedient.
Auf jedem beliebigen Desktop und wenn gewünscht von jedem Ort der Welt.
Und das ohne Installation irgendwelcher Java-Clients auf dem Arbeits-PC.

Ein Browser genügt !

Alle Einstellungen liegen zentral in ZEIT+ auf Ihrer AS/400 (IBM System i).

Ob Sie ZEIT+.Net als Informationsplattform einsetzen, Buchungen erfassen, ändern und stempeln, Personal planen, oder auch den Workflow mit integrierter Mail-Information verwenden, liegt an Ihnen.

Durch Verlinkung von beliebigen HTML-Seiten und anderen Dokumenten können Sie ZEIT+.Net in Ihr Portal integrieren, oder ZEIT+.Net als Portal einsetzen. So ist es ganz einfach Ihren Essensplan anzuzeigen und sofort die Bestellung abzusetzen.

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